(gemäss der geltenden Beitrags- und Gebührensatzung BGS/WAS)

 

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren und Verbrauchsgebühren:

 

Die Grundgebühr wird erhoben:


bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss 

Nenndurchfluss

                Netto

zzgl. MwSt. 7%

     Brutto

bis 2,5 m³/h

122,00 €/Jahr

8,54 €

130,54 €/Jahr

bis 6,0 m³/h

159,00 €/Jahr

11,13 €

170,13 €/Jahr

bis 10,0 m³/h

233,00 €/Jahr

16,31 €

249,31 €/Jahr

über 10,0 m³/h

419,00 €/Jahr

29,33 €

448,33 €/Jahr


bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss 

Dauerdurchfluss 

              Netto

zzgl. MwSt. 7%

        Brutto

bis 4 m³/h

122,00 €/Jahr

8,54 €

130,54 €/Jahr

bis 10 m³/h

159,00 €/Jahr

11,13 €

170,13 €/Jahr

bis 16 m³/h

233,00 €/Jahr

16,31 €

249,31 €/Jahr

über 16 m³/h

419,00 €/Jahr

29,33 €

448,33 €/Jahr

 

           

               Netto

zzgl. MwSt. 7%

          Brutto

Bauwasserzähler

122,00 €/Jahr

8,54 €

130,54 €/Jahr

Sonstige bewegliche Zähler

0,80 €/Tag

0,06 €

0,86 €(Tag)



Termine für die Vorauszahlungen bei der Wasserverbrauchsgebühr:

15.05., 15.08., 15.11. jeden Jahres

 

Beiträge zur Wasserversorgungseinrichtung:

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.


Der Beitrag beträgt:

pro m² Grundstücksfläche netto 1,09 € zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (7 %) 0,08 €; brutto 1,17 € 
pro m² Geschossfläche netto 4,19 € zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (7 %) 0,29 €; brutto 4,48 €

 

Erstattung des Aufwandes für den Grundstücksanschluss:

Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Veränderung, Erneuerung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung des Grundstücksanschlusses ist mit Ausnahme des Aufwandes, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegende Teile des Grundstücksanschlusses entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten.

Bei den Gebühren und Beiträgen fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe mit an (7 %: Stand 01.01.2021).